FAQS
STIHL iMOW© Installationszuschuss 2025

Um am STIHL iMOW© Installationszuschuss teilzunehmen, registrieren Sie sich im Zuschuss-Portal. Das Zuschuss-Portal und die gesamte Abwicklung des STIHL iMOW© Installationszuschuss wird über unseren externen Dienstleister abgewickelt. In Ihrem Account können Sie anschließend Belege für den Verkauf und die Installation der zuschussberechtigten Geräte hochladen. Nach Prüfung der Kaufbelege werden Sie über den Status Ihrer Einreichungen per E-Mail informiert. Achten Sie sowohl bei der Online-Teilnahme als auch bei der postalischen Teilnahme darauf, die personenbezogenen Daten Ihrer Kund/-innen (z. B. Name und Anschrift) zu schwärzen und ausschließlich die für den Installationszuschuss notwendigen Daten leserlich zu übermitteln.

Nein, eine erneute Registrierung ist in diesem Fall nicht notwendig. Sie können die Anmeldedaten aus dem letzten Jahr weiter nutzen.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich autorisierte STIHL Fachhändler/-innen, mit Sitz in Deutschland. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht möglich.

Ja, die Teilnahme ist auch postalisch möglich. Senden Sie hierzu Kopien der Belege, inkl. Seriennummern und die Angaben zu Installation, Fachhändlernummer, E-Mailadresse, Vor- und Nachname des Ansprechpartners und Adressdaten an:

  • STIHL iMOW Installationszuschuss 2025
  • 21159 Hamburg

Alle STIHL Robotermäher, die ab dem 01.01.2022 von autorisierten STIHL Fachhändler/-innen bestellt und anschließend von STIHL ausgeliefert wurden sind teilnahmeberechtigt, nachdem sie von dem/der autorisierten STIHL Fachhändler/-in verkauft und installiert wurden.

Ein FH kann den Installationszuschuss für ein Gerät abrechnen, wenn …

  • … das Gerät direkt bei der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG bezogen wurde
  • … das Gerät vom installierenden Fachhändler über STIHL direct bezogen wurde (nicht, wenn der Endkunde das Gerät über STIHL direct bezogen hat)
  • … das Gerät vom installierenden Fachhändler über einen anderen autorisierten STIHL Fachhändler bezogen wurde

Verkauf und Installation der Geräte müssen nach dem 01.01.2025 und immer durch den/die gleichen STIHL Fachhändler/-in erfolgen. Findet die Installation durch einen anderen Händler/Subunternehmer statt, erfolgt keine Vergütung des Installationszuschusses.

Ja, pro Einreichung haben Sie die Möglichkeit einen Beleg über den Verkauf des zuschussberechtigten Geräts und einen Beleg über die Installation einzureichen.

Nein, eine Teilnahme per E-Mail ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie über das Zuschuss-Portal stihl-fh-zuschuss.de teil oder senden Sie die Unterlagen postalisch an: STIHL iMOW Installationszuschuss 2022, 21159 Hamburg.

Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 75 EUR (zzgl. MwSt.) je zuschussberechtigtem iMOW© der Serie 4 oder 5 erstattet. Für alle zuschussberechtigten Robertmäher der Serien 6 oder 7 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 100 EUR (zzgl. MwSt.).

Der Verkauf und die Installation eines zuschussberechtigten Geräts müssen vom 01.01.2025 bis 15.10.2025 (Datum des Kaufbelegs) erfolgen. Die Teilnahme mit Hochladen der Rechnungen im Zuschuss-Portal ist bis zum 31.12.2025, 24.00 Uhr möglich. Einsendeschluss für die postalische Teilnahme ist ebenfalls der 31.12.2025 (Datum des Poststempels).

Die Teilnahme je autorisiertem/-r STIHL Fachhändler/-in ist beliebig oft möglich, jedoch immer nur einmal pro Gerät.

Die Prüfung der Einreichungen erfolgt innerhalb von vier Werktagen.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail: haendlerservice@stihl.de.

Die Vergütung des Installationszuschusses erfolgt monatlich per Sammelgutschrift.

Fragen zur Abwicklung über das Zuschuss-Portal richten Sie bitte telefonisch von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 – 14:00 Uhr an die +49 40 6077 541-38 oder ganztags per Mail an: info@stihl-fh-zuschuss.de.

Des Weiteren stehen Ihnen Ihr/e STIHL Gebietsverkaufsleiter/-in und der STIHL Händlerservice (haendlerservice@stihl.de) gerne für Fragen rund um die Maßnahme iMOW© Installationszuschuss zur Verfügung.

Laden Sie in diesem Fall neben der Rechnung auch noch das zugehörige Formular zur Produktregistrierung hoch.

Fragen zur Abwicklung über das Zuschuss-Portal richten Sie bitte telefonisch von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 – 14:00 Uhr an die +49 40 6077 541-38 oder ganztags per Mail an: info@stihl-fh-zuschuss.de.